Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeamt > Verordnungen - Gebühren
04.11.2019
Freizeitwohnsitze werden bei den Abgabenertragsanteilen des Bundes nicht berücksichtigt. Dennoch entstehen den Gemeinden durch Freizeitwohnsitze Kosten. Die Freizeitwohnsitzabgabe ermöglicht eine zusätzliche Einnahmequelle für Gemeinden zur Abdeckung der Kosten für Infrastruktur und Verwaltungseinrichtungen.
Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz (102 KB) - .PDF