Information über Arbeiten zur topografischen Landesaufnahme

INFO

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen führt zwischen April und Oktober 2026 im Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.

Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“). 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

 

Der Leiter der Abteilung Geoinformation 

Dipl.-Ing. Bernhard Pammer, MA

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 

Abteilung Geoinformation 

19.03.2026