Mit Beginn des Frühlings nutzen mehr Menschen Fuß‑ und Wanderwege, zunehmend werden jedoch auch landwirtschaftliche Flächen betreten.
Wiesen und Äcker sind die wirtschaftliche Grundlage für regionale und gesunde Lebensmittel und daher besonders schützenswert. Das Betreten von Feldern verursacht Trittschäden, erschwert die Bewirtschaftung und führt zu Ernteeinbußen.
Von Anfang März bis Ende Oktober dürfen ausschließlich bestehende Wege und Steige genutzt werden; Äcker und Wiesen dürfen nicht betreten werden.
Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen gefährdet die Gesundheit von Nutztieren und kann zu Infektionen und Fehlgeburten bei Rindern führen.
Hunde müssen an der Kurzleine geführt werden, Hundekot ist mit den vorgesehenen Beuteln zu entsorgen.
Hundebesitzer:innen werden gebeten, darauf zu achten, dass Hunde nicht an Hausecken oder auf privaten Grünflächen ihr Geschäft verrichten.
Danke für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zum Schutz von Landwirtschaft und Natur.